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Hessisches Finanzgericht  Beschluss v. - 3 V 1389/24

Gesetze: HGrStG § 13; HGrStG § 15; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 12; GG Art. 14; FGO § 69; BewG § 198

Keine Aussetzung der Vollziehung im Hinblick auf Streit über die Verfassungsmäßigkeit des neuen hessischen Grundsteuerrechts

Leitsatz

1. Um die materiell-rechtliche Verfassungsmäßigkeit eines formell verfassungsgemäß zustande gekommenen (Steuer-) Gesetzes im Rahmen eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 FGO überprüfen zu können, muss das Aussetzungsinteresse des Steuerpflichtigen gegenüber dem öffentlichen Interesse an einem geordneten Gesetzes- und Haushaltsvollzug im konkreten Einzelfall überwiegen (Anschluss an und ).

2. Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn ein Steuerpflichtiger, bei dem keinerlei Anhaltspunkte für eine vollzugsbedingt drohende Zahlungsunfähigkeit bestehen, für Zwecke der Grundsteuererhebung einen alternativen Wertansatz begehrt, mit dem die Grundsteuer nach seinem Sach- und Rechtsvortrag im Vergleich zur erwarteten Grundsteuer um ca. 4.900,-Euro pro Jahr geringer ausfallen würde.

Fundstelle(n):
IAAAJ-90652

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Hessisches Finanzgericht , Beschluss v. 14.01.2025 - 3 V 1389/24

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