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BMF | Reiseleistungen: Vorrang anderer Steuerbefreiungen
Das BMF stellt klar: Im Fall, dass eine einheitliche Reiseleistung auch die Voraussetzungen einer Steuerbefreiung (z. B. § 4 Nr. 25 UStG) erfüllt, geht die Anwendung dieser Steuerbefreiung der Anwendung des § 25 Abs. 2 UStG vor.
Angabegemäß wurde die Formulierung des Abschnitts 25.1 Abs. 12 UStAE zur Klarstellung und Herstellung von Rechtssicherheit konkreter gefasst. Die (erst durch das , NWB MAAAJ-82179 so gefasste) Regelung des Abschnitts 25.1 Abs. 12 Satz 2 UStAE sah bislang vor: „Erfüllt eine einheitliche Reiseleistung [...] auch die Voraussetzungen einer Steuerbefreiung [...], geht die Anwendung der Steuerbefreiung der Anwendung des § 25 UStG vor.“ Dieser Wortlaut konnte den Anschein erwecken, dass die Anwendbarkeit einer anderen Steuerbefreiung (als § 25 Abs. 2 UStG) die Anwend...