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Umsatzsteuer | Keine Besteuerung nach Durchschnittssätzen bei Ersatzaufforstung (BFH)
§ 24 Abs. 1
Satz 1 Nr. 3 UStG setzt bei richtlinienkonformer Auslegung
entsprechend
Art. 295 Abs. 1 Nr. 5 MwStSystRL in Bezug
auf landwirtschaftliche Dienstleistungen voraus, dass diese normalerweise zur
landwirtschaftlichen Produktion beitragen. Erbringt ein Forstwirt auf eigenen
Flächen Aufforstungsleistungen gegen Entgelt, die der Leistungsempfänger
vergütet, damit er gegenüber einer Behörde eine Ersatzaufforstung nachweisen
kann, fehlt es hieran (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG wird für die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen, bei denen es sich nicht um die in Satz 1 dieser Vorschrift näher bezeichneten Lieferungen von forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder um die dort genannten Leistungen ...