Gesetze: AO (1977) § 132 S. 2AO (1977) § 349 Abs. 3 Nr. 1DVStB § 40 Abs. 3FGO § 33 Abs. 1 Nr. 3FGO § 40 Abs. 2FGO § 44 Abs. 1FGO § 100 Abs. 1 S. 1StBerG § 43 Abs. 4 S. 2StBerG §§ 49 ff.StBerG § 76 Abs. 1StBerG § 158 Nr. 3StBerG § 164a
Leitsatz
1. Für die Klage einer Steuerberaterkammer gegen die Anerkennung einer Steuerberatungsgesellschaft durch das Landesfinanzministerium ist der Finanzrechtsweg gegeben.
2. Macht die Steuerberaterkammer geltend, die Firma der Steuerberatungsgesellschaft (1.) enthalte einen Zusatz mit einem unzulässigen Hinweis auf eine steuerberatende Tätigkeit, so ist sie wegen eigener Beschwer klagebefugt.
3. Zur Rechtswidrigkeit der Anerkennung einer Steuerberatungsgesellschaft, deren Firma den Zusatz "Land" enthält.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1987 II Seite 346 BFHE S. 362 Nr. 149, BAAAA-98100
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