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NWB Nr. 19 vom

Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen unter Angehörigen

Luca Wenke

Bei Darlehensverträgen unter Angehörigen mangelt es nicht selten – wie bei grundsätzlich allen Verträgen unter Angehörigen – an einem Interessenwiderstreit. Vor diesem Hintergrund ist mit einer kritischen Überprüfung durch die Finanzverwaltung zu rechnen, ob das Vertragsverhältnis für steuerliche Zwecke anzuerkennen ist. In diesem Zusammenhang kommt dem sog. Fremdvergleich entscheidende Bedeutung zu.

Allgemeine Voraussetzungen

[i]Zivilrechtliche Wirksamkeit und FremdvergleichAngehörigen steht es grundsätzlich frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander so zu gestalten, dass sie für sie steuerlich möglichst günstig sind. Sie werden steuerlich aber nur dann anerkannt, wenn sie zivilrechtlich wirksam sind. Zudem muss das Vereinbarte nach Inhalt und Durchführung dem entsprechen, was fremde Dritte bei der Gestaltung eines entsprechenden Rechtsverhältnisses üblicherweise vereinbaren würden. Insbesondere bei Einschaltung minderjähriger Kinder sollte beachtet werden, dass es regelmäßig eines Ergänzungspflegers für die zivilrechtliche Wirksamkeit des Darlehensverhältnisses bedarf.

Erleichterte Anerkennung bei Bau- oder Anschaffungsdarlehen

[i]Erleichterte Voraussetzungen für steuerliche AnerkennungBei Bau- oder Anschaf...

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