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Einkommensteuer | Abgrenzung von privaten Veräußerungsgeschäften, erbrechtlichen Vorgängen mit Versorgungscharakter und gemischten Schenkungen (FG)
Das FG Düsseldorf hatte über die
Zuordnung der Einkünfte aus einer Grundstücksübertragung als privates
Veräußerungsgeschäft, erbrechtlichem Vorgang mit Versorgungscharakter oder als
gemischte Schenkung zu entscheiden ().
Hintergrund: Nach § 22 Nr. 2 EStG sind sonstige Einkünfte (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EStG) auch Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. d. § 23 EStG. Diese umfassen gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG u. a. Grundstücksveräußerungen, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt.
Sachverhalt: Die Klägerin war neben ihrer Mutter (Erbanteil jeweils 50 %) Erbin ihres verstorbenen Vaters. Das Vermögen des Vaters, dem Erblasser, bestand ausschließlich aus Kapitalvermögen. Die Klägerin und ihre Mutter trafen die Vereinbarung, dass der...