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PiR Nr. 5 vom Seite 141

Viel hilft viel?! Rechtsanwender im Omnibus

Christoph Linkemann | Verantw. Redakteur | pir-redaktion@nwb.de

Liebe Leserinnen und Leser,

als mir der Begriff des „Omnibus“-Gesetzes zum ersten Mal begegnete, konnte ich damit nicht viel anfangen. Ein versierter Autor aus der Finanzverwaltung, der über Jahrzehnte hunderte von Gesetzgebungsverfahren verfolgt und fachliterarisch aufbereitet hatte, erklärte mir dann, vor Vergnügen leicht glucksend, was es mit dem Begriff auf sich habe: Man solle sich einen Omnibus aus dem ÖPNV vorstellen, in den an einer Bushaltestelle dienstbare Geister mit Glacéhandschuhen möglichst viele Fahrgäste hineinquetschen, die alle zur fahrplanmäßigen Endhaltestelle müssen: Männer, Frauen und Kinder im Alter von 0 bis 99, einschließlich der Kinderwagen und größerer und kleinerer Gepäckstücke; Fahrräder immerhin waren damals noch nicht so häufig im ÖPNV zu finden. Kurzum: ein buntes Potpourri des Lebens, versammelt bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von ungefähr 19,5 Tonnen. Hübsch anschaulich also, was der Bundestag nüchterner als ein Gesetz beschreibt, durch das gleichzeitig mehrere Gesetze erlassen oder geändert werden. Im Zuge der Nachhaltigkeitsberichterstattung erblickte nun auch ein EU-Omnibus das Licht der Welt und verfolgt erklärtermaßen das Ziel, Bürokratiekosten abzubauen, ohne dabei vom Ziel des Green Deals abzuweichen, Klimaneutralität bis 2050 unter gleichzeitiger Beachtung der übrigen Nachhaltigkeitsfelder zu erreichen, d. h. die Beachtung von relevanten Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards (ESG). Enthalten im Omnibus sind dabei auch Vorschläge zur Änderung der EU-Taxonomie-Verordnung und der dazugehörigen delegierten Rechtsakte, sowohl für Finanz- als auch für Nicht-Finanzunternehmen. Prof. Dr. Stefan Müller und Dr. Jens Reinke stellen in dieser Ausgabe ab Seite 144 die Vorschläge kommentierend vor und würdigen sie kritisch. Wenig hilfreich ist für die gesamte Nachhaltigkeitsberichterstattung für die Rechtsanwender der weitgehend unkonsolidierte Umfang an Rechtstexten, der mittlerweile kaum noch beherrschbar zu sein scheint und der auch im Omnibus veranschaulicht wird. Aus diesem Umfang resultiert auch für wohlmeinende Anhänger und Anwender ein überaus lästiges Risiko, etwas zu übersehen oder den Berichtspflichten nicht nachzukommen. Daher, so das Fazit von Müller/Reinke, wäre für alle Beteiligten wünschenswert, eine Konsolidierung der zahlreichen Regelungen zu erhalten, die zwar nicht deren inhaltliche Komplexität reduziert, aber zumindest die Arbeit mit ihnen erleichtert.

Außerdem in dieser Ausgabe: Im „Pro & Contra“ diskutieren Prof. Dr. Andreas Haaker und WP/StB Stefan Schaden diesmal die Abbildung von Krypto- und Digitalwährungen in der Kapitalflussrechnung, während Dr. Robert Walter sich im „Kompaktwissen“ mit Fallstricken von Earn-Out-Vereinbarungen beim Unternehmenserwerb befasst. WP Prof. Dr. Daniel T. Fischer stellt kompakt den ESMA-Bericht zum Enforcement 2024 vor, und PiR-Herausgeber Dr. Norbert Lüdenbach präsentiert einen Praxisfall zur Bilanzierung eines Erbbaurechts.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
PiR 5/2025 Seite 141
TAAAJ-90469