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Fallstricke beim Unternehmenserwerb: Bilanzierung von Earn-Out-Vereinbarungen nach IFRS
I. Einleitung
Zur Liquiditätsschonung und Erleichterung der Finanzierung von Unternehmenserwerben, aber auch zur Überwindung von Informations-Asymmetrien zwischen Käufern und Veräußerern bzw. daraus resultierenden Unsicherheiten, wird in der Praxis gelegentlich zu dem eigentlichen Erwerb zeitlich nachgelagerten, variablen Zahlungen gegriffen. Diese werden umgangssprachlich auch „Earn-Out-Zahlungen“ oder „Earn-Outs“ genannt und bezeichnen einen Teil des für das Erwerbsobjekt geleisteten Transaktionspreises, der später – je nach Eintritt bestimmter vorab definierter Erfolgs- oder sonstiger Bedingungen – fällig wird. Zum Zeitpunkt des Anteilsübergangs wird dann oftmals ein fixer Basiskaufpreis gezahlt, um den wirtschaftlichen Vollzug des rechtlich vereinbarten Erwerbs zu ermöglichen (sogenannte „Closing-Bedingung“). Bis zur tatsächlichen Zahlung des Earn-Outs können hingegen ggf. mehrere Jahre nach dem eigentlichen Übergang der Geschäftsanteile vergehen („Earn-Out-Periode“), oder aber es kommt zu keiner Zahlung, etwa bei Nichterfüllung der vereinbarten Earn-Out-Bedingungen wie z. B. bei der Verfehlung fixierter Umsatz-, Ergebnis- oder Cashflow-Größen.
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