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BAG 15.03.1991 2 AZR 582/90

Kündigungsschutz; | Änderungskündigung zum Zweck der Rückgruppierung bei übertariflicher Eingruppierung

Die irrtümliche Eingruppierung eines einzelnen Arbeitnehmers in eine zu hohe Vergütungsgruppe der für den öffentlichen Dienst geltenden Vergütungsordnung kann zu einem dringenden betrieblichen Erfordernis für eine Änderungskündigung zum Zweck der Rückgruppierung in die tariflich richtige Vergütungsgruppe führen (Bestätigung von BAG AP Nr. 13 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung). Das gilt auch für die irrtümliche tarifliche Eingruppierung einer größeren Gruppe von Arbeitnehmern, bei der das Gebot der sparsamen Haushaltsführung die richtige tarifliche Vergütung grundsätzlich dringend erforderlich macht ().

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