Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Umsatzsteuersatz für Trauer- und Hochzeitsrednerin
Die Umsätze einer selbständigen Trauer- und Hochzeitsrednerin unterliegen dem regulären Umsatzsteuersatz von 19 % und nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz für künstlerische Darbietungen gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG.
[i]Keine eigenschöpferische Leistung des RednersNach dem FG Düsseldorf handelt es sich bei üblichen Trauer- und Hochzeitsreden um sogenannte Gebrauchsreden, die als wirtschaftliche Dienstleistung anzusehen sind. Ein Trauer- und Hochzeitsredner ist kein „ausübender Künstler“ i. S. von § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG, da es sich nicht um eine eigenschöpferische Leistung des Redners, sondern vorwiegend um eine schablonenartige Wiederholung anhand eines Redegerüsts handelt; etwas anderes gilt nur bei einer eigenschöpferischen Leistung, bei der die besondere Gestaltungskraft des Redners zum Ausdruck kommt.
[i]Trauerreden sind in der Regel sog. GebrauchsredenIm Streitfall wurde das erforderliche künstleri...