Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
STFAN Nr. 5 vom

Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (§ 17 EStG) – Teil 2: Gewinnermittlung

Von Dipl.-Finw. (FH) Stefan Schönwald

Einkünfte aus der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Anteilen an Kapitalgesellschaften sind als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu erfassen, wenn die Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 1 % betragen hat. Während im Teil 1 in STFAN 04/2025 S. 12 die Tatbestandsvoraussetzungen erläutert wurden, behandelt Teil 2 die Ermittlung des Veräußerungsgewinns, Ausnahmen bei der steuerlichen Behandlung von Veräußerungsverlusten sowie die einer Veräußerung gleichgestellten Tatbestände in § 17 Abs. 4 EStG.

Veräußerungsgewinn

Der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen i. S. d. § 17 EStG gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG stellt eine eigenständige Gewinnermittlungsvorschrift dar. Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten die Anschaffungskosten übersteigt.

Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns kommt das Teileinkünfteverfahren zur Anwendung. 40 % des Veräußerungspreises sind daher steuerfrei, d. h. der Veräußerungspreis ist nur zu 60 % anzusetzen. Gemäß § 3c Abs. 2 EStG sind die Veräußerungskosten und die Anschaffungskosten, die dem Veräußerungspreis gegenzurechnen sind...