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STFAN Nr. 6 vom Seite 2

Veranlagungsformen

Von Dipl.-Finw. (FH) Dennis Giels

Wer eine Steuererklärung beim Finanzamt abgibt, erhält als Ergebnis die Steuerfestsetzung in Form eines Steuerbescheids. Im besten Fall ergibt sich eine Steuererstattung, im schlechtesten Fall eine Steuernachzahlung. Die Ermittlung und Festsetzung der Einkommensteuer wird auch als Veranlagung bezeichnet. Dabei ist der Veranlagungszeitraum gem. § 25 Abs. 1 EStG das Kalenderjahr. In Abhängigkeit von der persönlichen Lebenssituation werden verschiedene Formen der Veranlagung ermöglicht, die im Beitrag näher beleuchtet werden.

Steuerliche Einordnung

Grundlage für die Festsetzung der Einkommensteuer ist das Einkommen, welches der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum bezogen hat (sog. zu versteuerndes Einkommen; § 25 Abs. 1 EStG). Nach Ablauf des Veranlagungszeitraums ist zur Festsetzung der Steuer eine Steuererklärung abzugeben. Um dem Prinzip der Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit Rechnung zu tragen, werden möglichst viele spezifische Lebenssituationen vom Einkommensteuerrecht abgedeckt und steuerlich gewürdigt.

Info

§ 46 Abs. 2 EStG enthält Regelungen, wonach eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht. Werden dagegen ausnahmslos Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit...