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Grobes Verschulden i.S.v. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei Geltendmachung von Vorsteuer
(Revision zugelassen)
Das FG Berlin-Brandenburg hat dazu Stellung genommen, wann der Geltendmachung einer Vorsteuervergütung unter Vorlage entsprechender Belege bei formell und materiell bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO wegen groben Verschuldens entgegensteht (). Zudem war zu entscheiden, ob sich aus der MwStSystRL ein eigenständiger Anspruch auf Änderung der diesbezüglichen Umsatzsteuerbescheide herleitet. Schließlich war über die Voraussetzungen von Billigkeitsmaßnahmen gemäß § 163 AO zu entscheiden.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Im Bereich des Umsatzsteuerrechts gilt der Grundsatz der Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten, dieser Grundsatz wird nur in Ausnahmefällen eingeschränkt.
Insofern dürfen die nationalen Verfahrensvorschriften für die Mehrwertsteuer nicht ungünstiger sein als diejenigen für interne Steuersachverhalte (Äquivalenzgrundsatz). Zudem dürfen diese Verfahrensgrundsätze die Ausübung der vom Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz).
Jedenfalls ist in diesem Zusammenhang nicht zu beanstanden, wenn dem Steue...