Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rechnungslegung von Stiftungen
Am hat der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) die neu gefasste IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung von Stiftungen (IDW RS FAB 5) verabschiedet. Vorangegangen war eine Überarbeitung durch den IDW-Arbeitskreis Rechnungslegung und Prüfung von Non-Profit-Unternehmen aufgrund der am in Kraft getretenen Reform des Stiftungsprivatrechts. Mit Relevanz für die Rechnungslegung wurden im Zuge der Reform insbesondere die Vorgaben zur Struktur und Erhaltung des Stiftungsvermögens erstmals bundesweit einheitlich geregelt. Ziel des Beitrags ist es, die wesentlichen Änderungen aus der neugefassten IDW-Verlautbarung herauszuarbeiten und für die Bilanzierungspraxis einzuordnen.
Einordnung
Grundlage für den neu gefassten IDW RS FAB 5 war die letzte, am verabschiedete Fassung des IDW RS HFA 5. Beide Stellungnahmen behandeln die Rechnungslegung von Stiftungen ausgehend von den jeweils geltenden stiftungsrechtlichen Vorschriften (§§ 80 ff. BGB). Diese enthielten bisher und enthalten auch nach der Reform des Stiftungsprivatrechts keine detaillierten Vorgaben zur Rechnungslegung von Stiftunge...