Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Energieerzeugnisse aus einem Steuerlager im Steuergebiet in Steuerlager in anderen
Mitgliedstaaten unter Steueraussetzung setzt beanstandungsfreies e-VD und Sicherheitsleistung voraus
Leitsatz
1. Beförderungen von verbrauchsteuerpflichtigen Energieerzeugnissen im Sinne des § 4 EnergieStG aus einem Steuerlager im Steuergebiet
in Steuerlager in anderen Mitgliedstaaten gelten nur dann als unter Steueraussetzung durchgeführt, wenn sie mit einem formal
beanstandungsfreien elektronischen Verwaltungsdokument (e-VD) nach Art. 21 Systemrichtlinie erfolgen und durch eine Sicherheit
nach Art. 18 Systemrichtlinie abgedeckt sind.
2. Beförderungen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem Steuerlager im Steuergebiet in Steuerlager in anderen Mitgliedstaaten,
die mit einem formal ordnungsgemäßen e-VD, aber ohne Sicherheitsleistung erfolgen, führen mit der Entfernung aus dem Steuerlager
im Steuergebiet gem. § 8 Abs.1 Satz 1 EnergieStG zu einer Entnahme in den steuerrechtlich freien Verkehr und damit zum Entstehen
der Steuer.
Fundstelle(n): JAAAJ-90267
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 27.11.2024 - 3 K 276/20
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