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FG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - 14 V 14073/24

Gesetze: FGO § 52a Abs. 4 S. 1 Nr. 2, FGO § 52d, FGO § 69 Abs. 3 S. 1, StBerG § 86 f., StBPPV

Wirksamkeit der StBPPV, der Erstregistrierungspflichts von Steuerberatern für das beSt und der aktiven Nutzungspflicht

kein Rechtsschutzbedürfnis für AdV-Antrag ohne wirksame Klageerhebung innerhalb der Klagefrist

Leitsatz

1. Die vom X. Senat des (DStR 2024, 1127) geäußerten Zweifel an der Wirksamkeit der Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung (StBPPV) und folglich auch an der Erstregistrierungspflicht von Steuerberatern für das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) sowie deren aktiver Nutzungspflicht für das beSt teilt der entscheidende Senat nicht.

2. Die wirksame gesetzliche Errichtung des beSt als sicherer Übermittlungsweg i. S. d. § 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FGO setzt nicht den wirksamen Erlass der StBPPV voraus (Anschluss an , DStR 2025, 103).

3. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Aussetzung der Vollziehung fehlt, wenn innerhalb der Klagefrist keine wirksame Klage in der Hauptsache erhoben worden ist.

Fundstelle(n):
ZAAAJ-90266

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 14.02.2025 - 14 V 14073/24

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