Wirksamkeit der StBPPV, der Erstregistrierungspflichts von Steuerberatern für das beSt und der aktiven Nutzungspflicht
kein Rechtsschutzbedürfnis für AdV-Antrag ohne wirksame Klageerhebung innerhalb der Klagefrist
Leitsatz
1. Die vom X. Senat des (DStR 2024, 1127) geäußerten Zweifel an der Wirksamkeit
der Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung (StBPPV) und folglich auch an der Erstregistrierungspflicht von Steuerberatern
für das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) sowie deren aktiver Nutzungspflicht für das beSt teilt der entscheidende
Senat nicht.
2. Die wirksame gesetzliche Errichtung des beSt als sicherer Übermittlungsweg i. S. d. § 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FGO setzt
nicht den wirksamen Erlass der StBPPV voraus (Anschluss an , DStR 2025, 103).
3. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Aussetzung der Vollziehung fehlt, wenn innerhalb der Klagefrist keine wirksame Klage
in der Hauptsache erhoben worden ist.
Fundstelle(n): ZAAAJ-90266
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 14.02.2025 - 14 V 14073/24
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.