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FG Köln Beschluss v. - 7 K 1204/22

Gesetze: EStG § 35a Abs. 4 Satz 1; FZA Art. 1; FZA Art. 2; FZA Art. 7; FZA Art. 15; FZA Art. 9 Abs. 2 des Anhangs I; AEUV Art. 267 Abs. 2

Ausland/Immobilien

Steuerermäßigung für Handwerker- und haushaltsnahe Dienstleistungen bei Haus in der Schweiz

Leitsatz

1. Es ist angesichts des im Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz enthaltenen Recht auf Gleichbehandlung in Bezug auf Steuervergünstigungen (Art. 9 Abs. 2 Anhang I) zweifelhaft, ob es mit dem FZA vereinbar sei, dass die Gewährung einer Einkommensteuerermäßigung für in einem Haushalt erbrachte oder ausgeübte Dienst- und Handwerkerleistungen nur gewährt wird, wenn die begünstigten Leistungen in einem in der EU oder dem EWR liegenden Haushalt ausgeübt oder erbracht werden, sie jedoch im Mitgliedstaat tätigen Arbeitnehmern aus der Schweiz bei einer Dienstleistungserbringung in ihrem Haushalt in der Schweiz verwehrt wird.

2. Dem EuGH wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Nichtgewährung einer Steuerermäßigung für in der Schweiz gelegene Haushalte gegen das Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz verstößt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2025 S. 6 Nr. 15
RAAAJ-90260

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Köln, Beschluss v. 20.02.2025 - 7 K 1204/22

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