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FG Münster Urteil v. - 15 K 133/22 U

Gesetze: MwStSystRL Art. 168 Buchst. A; UStG § 15 Abs. 1

Umsatzsteuer

Unternehmereigenschaft einer Holding-AG; Vorsteuerabzugsberechtigung

Leitsatz

Eine Holding übt keine wirtschaftliche Tätigkeit aus und ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn sie lediglich Gesellschaftsanteile erwirbt, hält und veräußert, da Erträge aus Beteiligungen nicht zu steuerbaren Ausgangsumsätzen führen. Etwas anderes gilt nur, wenn eine Holding in die Verwaltung ihrer Tochtergesellschaften durch Erbringung administrativer, finanzieller und technischer Dienstleistungen eingreift. Gemessen daran steht der Stpfl. kein Anspruch auf Vorsteuerabzug zu. Es mangelt an objektiven Anhaltspunkten, anhand derer auf die vorsteuerabzugsbegründende Verwendungsabsicht der Stpfl. geschlossen werden könnte.

Fundstelle(n):
WAAAJ-90254

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Münster, Urteil v. 11.03.2025 - 15 K 133/22 U

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