Unternehmereigenschaft einer Holding-AG; Vorsteuerabzugsberechtigung
Leitsatz
Eine Holding übt keine wirtschaftliche Tätigkeit aus und ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn sie lediglich Gesellschaftsanteile
erwirbt, hält und veräußert, da Erträge aus Beteiligungen nicht zu steuerbaren Ausgangsumsätzen führen. Etwas anderes gilt
nur, wenn eine Holding in die Verwaltung ihrer Tochtergesellschaften durch Erbringung administrativer, finanzieller und technischer
Dienstleistungen eingreift. Gemessen daran steht der Stpfl. kein Anspruch auf Vorsteuerabzug zu. Es mangelt an objektiven
Anhaltspunkten, anhand derer auf die vorsteuerabzugsbegründende Verwendungsabsicht der Stpfl. geschlossen werden könnte.
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