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NWB Nr. 18 vom Seite 1220

Firmenfitnesscenterverträge im Lohnsteuerrecht

Michael Seifert

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1241Zur Mitarbeiterbindung und Mitarbeitergewinnung spielen Benefits eine bedeutsame Rolle. Das Lohnsteuerrecht ermöglicht durch Befreiungstatbestände sowie Lohnsteuerpauschalierungen zulasten des Arbeitgebers eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten. Im Fokus der Lohnsteuergestaltung stehen vermehrt auch Firmenfitnesscenterverträge, die mit sog. Systemanbietern abgeschlossen werden. Es stellt sich die Frage, ob Arbeitgeberleistungen steuerfrei oder steuerpflichtig sind und ob im Falle der Steuerpflicht auch die 50 €-Freigrenze oder eine Pauschalierung der Steuer nach § 37b Abs. 2 EStG angewandt werden kann.

Grundsätzliches

[i]Abschluss eines Rahmenvertrags mit einem SystempartnerDiverse sog. Systempartner (z. B. EGYM-wellpass.com, Urbansportsclub.com, Hansefit.de) bieten seit geraumer Zeit Firmenfitnessprogramme an. Bei den Firmenfitnessverträgen schließt der Arbeitgeber regelmäßig mit einem Systemanbieter einen Vertrag ab, auf dessen Grundlage die teilnehmenden Mitarbeiter in Fitnesscentern, die Kooperationen mit dem Systemanbieter abgeschlossen haben, trainieren können.

Lohnsteuerliche Aspekte

[i]Firmenfitness und steuerfreie Leistungen nach § 3 Nr. 34 EStGLohnsteuerlich muss im Einzelfall zunächst geprüft werden, ob eine Arbeitgeberleistung zugu...

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