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Behandlung von Bonuszahlungen im sogenannten Zentralregulierungsgeschäft
(NV)
Ein Zentralregulierer organisiert als Abrechnungssystem die Zahlungsströme zwischen Lieferanten und seinen Mitgliedern. Der XI. Senat des BFH hat entschieden, welche umsatzsteuerlichen Folgen sich aus Preisnachlässen eines Zentralregulierers ergeben. Da der Zentralregulierer nicht Teil einer zwischen dem Lieferanten und dem Anschlusskunden bestehenden Kette von Umsätzen ist, führen diese nicht zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs beim Anschlusskunden. Derartige Preisnachlässe können aber eine Entgelt(-minderung) für eine nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbare Leistung im Verhältnis zwischen Zentralregulierer und Anschlusskunden sein.
I. Leitsätze
Preisnachlässe, die ein Zentralregulierer seinen Anschlusskunden für den Bezug von Waren von bestimmten Lieferanten gewährt, mindern nicht die Bemessungsgrundlage für die Leistungen, die der Zentralregulierer gegenüber den Lieferanten erbringt, und führen dementsprechend auch nicht zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs beim Anschlusskunden.
Der Umstand, dass der Zentralregulierer den Anschlusskunden Boni zahlt, die er zuvor von den Warenlieferanten in gleicher Höhe erhalten hat, führt zu keiner anderen Beurteilung. Soweit die Boni nicht innerhalb einer Ke...