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Greenwashing – EU-Vorgaben im Verbraucherrecht
Regulatorische Maßnahmen der EU zur Bekämpfung irreführender Werbeaussagen
Die Transformation hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft bedingt entscheidungsnützliche, d. h. relevante und vertrauenswürdige Informationen, an denen Stakeholder ihre Entscheidungen ausrichten können. Dies betrifft nicht nur Investoren, sondern auch Verbraucher, die ihren Konsum nach Umwelt- und Sozialaspekten ausrichten wollen und sollen. Daher ist eine irreführende Darstellung dieser Informationen, was als Greenwashing bezeichnet wird, zu verhindern. So hat die EU – infolge der Feststellung, dass viele Unternehmen in den letzten Jahren ihre Leistung nur durch Greenwashing als umweltfreundlich dargestellt haben – verschiedene Richtlinien und Verordnungen verabschiedet bzw. steht sie erneut kurz vor weiteren Verabschiedungen. Während der deutsche Gesetzgeber die Richtlinien teilweise noch in nationales Recht umsetzen muss, legt die EU gegenwärtig bei der Umsetzung des Green Deal einen Richtungswechsel ein, der alle beteiligten Personen und Institutionen vor Herausforderungen stellt. Jedoch betrifft dies bislang noch nicht den Bereich des Verbraucherrechts.
Im Folgenden werden nach einer kurzen Heranführung an das Thema Greenwashing im Verbraucherrecht die aktuellen regulatorischen Entwicklungen dargestellt und kritisch gewürdigt. Abschließend werden daraus abgeleitet Handlungsempfehlungen für Unternehmen gegeben.
Die EU hat – mit der Empowering Consumers- sowie der geplanten Green-Claims-Richtlinie – massive Verschärfungen im Verbraucherrecht bezüglich unlauterer Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit Umwelt- und Sozialaussagen angestoßen.
Im benachbarten Ausland existieren bereits entsprechende Verschärfungen der Gesetze auf nationaler Ebene, während in Deutschland die Rechtsprechung den Spielraum für Unternehmen deutlich einengt.
Es bleibt mit Spannung abzuwarten, ob sich der gegenwärtige Richtungswechsel bei der Umsetzung des Green Deal in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung auch im Verbraucherrecht niederschlagen wird.