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Solidaritätszuschlag | BVerfG weist die Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag 2020/21 zurück (BVerfG)
Von sechs Beschwerdeführern wurde beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag, genauer gesagt gegen das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 in der Fassung des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 vom eingelegt, da der sog. Solidarpakt II Ende 2019 ausgelaufen war und der Solidaritätszuschlag in 2020 unverändert sowie ab 2021 nur noch von bestimmten Steuerpflichtigen erhoben wurde (zur diesbezüglichen mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht am siehe Morawitz, Kommentierte Nachricht NWB-EV 12/2024 S. 376, NWB MAAAJ-79980).
Auch wenn manche nun behaupten, dass die Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde zu erwarten war, war dies definitiv nicht so. Diese Unklarheit zeigte sich auch in diversen Gesprächen im Rahm...