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Kai Peter Künkele, Michael Vodermeier, Christian Zwirner

Rückstellungen in der Bilanzierungspraxis

5. Aufl. 2025

ISBN der Online-Version: 978-3-482-03401-5
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-68405-0

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Rückstellungen in der Bilanzierungspraxis (5. Auflage)

2 Ansatz nach den Rückstellungsarten des § 249 HGB

2.1 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten

2.1.1 Überblick über die Passivierungsvoraussetzungen

Entsprechend der abschließenden Aufzählung der anzusetzenden Rückstellungen nach § 249 Abs. 1 HGB ist im Folgenden auf die drei unterschiedlichen Rückstellungsarten (Verbindlichkeitsrückstellungen, Drohverlustrückstellungen sowie Aufwandsrückstellungen) einzugehen. Hinsichtlich des bilanziellen Ausweises ist zu beachten, dass die Steuerrückstellungen sowie die Pensionsrückstellungen als Teilmenge der Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gesondert auszuweisen sind. Alle übrigen Rückstellungen sind dem Posten „sonstige Rückstellungen“ zu subsumieren.

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sind dadurch gekennzeichnet, dass

  1. eine sichere oder zumindest wahrscheinliche Verpflichtung (siehe Kap. 2.1.2.1)

  2. im Außenverhältnis (ggü. Dritten) vorliegt (siehe Kap. 2.1.2.2),

  3. die rechtlich oder wirtschaftlich verursacht (siehe Kap. 2.1.2.3),

  4. betrieblich veranlasst (siehe Kap. 2.1.2.4) und

  5. mit deren tatsächlicher Inanspruchnahme (hinreichend sicher) zu rechnen ist (siehe Kap. 2.1.2.5), und

  6. es sich nicht um Aufwendungen für künftig aktivierungspflichtige Anschaf...

Rückstellungen in der Bilanzierungspraxis

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