Rückstellungen in der Bilanzierungspraxis
5. Aufl. 2025
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1 Einleitung
1.1 Begriff, Zweck und Bedeutung der Rückstellungen
Rückstellungen sind wie Verbindlichkeiten Schulden des bilanzierenden Kaufmanns und dementsprechend auf der Passivseite der Bilanz zu zeigen. Es handelt sich bei Rückstellungen um Verpflichtungen, die dem Grunde und/oder der Höhe sowie ggf. dem Zeitpunkt (der Fälligkeit) nach ungewiss sind. Fraglich ist also, ob und/oder in welcher Höhe das Unternehmen eine Verpflichtung zu erfüllen hat.
Die Frage, ob es sich bei einer (möglichen) Verpflichtung um einen rückstellungsbegründenden Sachverhalt handelt, ist zu verneinen, wenn:
die Verpflichtung bereits rechtswirksam entstanden ist und
die genaue Höhe der Verpflichtung bereits bekannt ist.
Der Ansatz von Rückstellungen dient dazu, Schulden, also u. a. auch solche, die noch nicht rechtswirksam entstanden sind, die zum Bilanzstichtag aber als wirtschaftlich verursacht anzusehen sind, vollständig zu erfassen (vollständiger Schuldenausweis). Die wirtschaftliche Verursachung, der sich der Bilanzierende nicht entziehen kann, muss in diesem Zusammenhang auf eine Verpflichtung und nicht auf ein eigenbetriebliches Interesse zurückzuführen sein. In diesem Zusammenhang haben Rück...