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BFH Urteil v. - III B 151/86 BStBl 1987 II S. 339

Gesetze: EStG § 33a Abs. 1 a

Leitsatz

Da § 33a Abs. 1 a EStG nicht der Abgeltung von Unterhaltsleistungen dient, ist die Frage, ob der Freibetrag den Abzug von Unterhaltszahlungen für Kinder in realitätsfremder Weise begrenzt, rechtlich unerheblich und nicht von grundsätzlicher Bedeutung.

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 339
BFHE S. 530 Nr. 148,
UAAAA-98056

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BFH, Urteil v. 04.02.1987 - III B 151/86

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