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WPK | Anwendung der geänderten PIE- Definition im IESBA Code of Ethics in der Praxis
Kürzlich beschäftigte sich die WPK mit einer Frage aus dem Mitgliederkreis zur Anwendung der geänderten PIE-Definition im IESBA Code of Ethics.
Der Fragesteller hatte sich dabei vertraglich verpflichtet, den IESBA Code of Ethics einzuhalten. Nach der Änderung der Definition von Public Interest Entity im IESBA Code of Ethics sei nicht klar, ob die strengere Definition des Code of Ethics angewendet werden müsse oder ob es ausreiche, sich an die deutsche Definition des § 316a HGB zu halten. Insbesondere ging es dabei um nicht kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften, die jedoch nach dem IESBA Code of Ethics als „publicly traded entity“ einzustufen wären, konkret (a) um eine AG mit Aktien im Freiverkehr sowie (b) um eine AG mit Genussscheinen an einer japanischen Börse.
Auf d...