Außensteuergesetz | Wegzugsbesteuerung nach
§ 6 AStG in
der am
geltenden Fassung (AStG a. F.)
(BMF)
Das BMF hat bekanntgegeben, dass in
Fällen sog. substanzieller Gewinnausschüttung i. S. d. § 21 Absatz 3 Satz 2 Nr.
2 AStG der Steueranspruch nach Maßgabe der sog. Rückkehrregelung des § 6 Absatz
3 AStG a.F. nicht entfällt ().
Ein Entfall des Steueranspruchs
ist auch ausgeschlossen, soweit nach dem Gewinnausschüttungen
erfolgen oder eine Einlagenrückgewähr erfolgt und soweit deren gemeiner Wert
insgesamt mehr als ein Viertel des gemeinen Werts des Anteils zum Zeitpunkt der
Verwirklichung des Tatbestands im Sinne des § 21 Absatz 3 Satz 1 AStG
beträgt.