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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 9 K 232/21

Gesetze: AO § 122 Abs. 2 Nr. 1; AO § 165 Abs. 2 S. 1; AO § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; AO § 171 Abs. 8; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7; EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; EStG § 15 Abs. 2; EStG § 19 Abs. 1; EStG § 4 Abs. 4; EStG § 4 Abs. 9; EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 9 Abs. 6; FGO § 47 Abs. 1; FGO § 79a Abs. 3; FGO § 79a Abs. 4; FGO § 96 Abs. 1 S. 2

Einkünfteerzielungsabsicht bei Verlagsgewerbe und Gesundheitsberatung

Leitsatz

  1. Bei schriftstellerischen und verlegerischen Tätigkeiten ist eine Gewinnerzielungsabsicht von Anfang an nicht gegeben, wenn es der Verfasserin oder Verlegerin auch allein darum geht, ihre Erkenntnisse, Ideen oder Auffassungen überhaupt zu veröffentlichen (Anschluss an , BFHE 144, 49, BStBl II 1985, 515).

  1. Verluste der Anlaufzeit können nur dann steuerrechtlich nicht anerkannt werden, wenn aufgrund der bekannten Entwicklung des Betriebs eindeutig feststeht, dass der Betrieb, so wie ihn der Steuerpflichtige betrieben hat, von vornherein nicht in der Lage war, nachhaltige Gewinne zu erzielen und deshalb nach objektiver Beurteilung von Anfang an keine Einkunftsquelle im Sinne des Einkommensteuerrechts dargestellt hat (ständige Rechtsprechung, , BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202; und vom  IV R 20/05, BFH/NV 2008, 532).

Fundstelle(n):
KAAAJ-89961

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 06.06.2024 - 9 K 232/21

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