Einkünfteerzielungsabsicht bei Verlagsgewerbe und Gesundheitsberatung
Leitsatz
Bei schriftstellerischen und verlegerischen Tätigkeiten ist eine Gewinnerzielungsabsicht von Anfang an nicht gegeben, wenn
es der Verfasserin oder Verlegerin auch allein darum geht, ihre Erkenntnisse, Ideen oder Auffassungen überhaupt zu veröffentlichen
(Anschluss an , BFHE 144, 49, BStBl II 1985, 515).
Verluste der Anlaufzeit können nur dann steuerrechtlich nicht anerkannt werden, wenn aufgrund der bekannten Entwicklung des
Betriebs eindeutig feststeht, dass der Betrieb, so wie ihn der Steuerpflichtige betrieben hat, von vornherein nicht in der
Lage war, nachhaltige Gewinne zu erzielen und deshalb nach objektiver Beurteilung von Anfang an keine Einkunftsquelle im Sinne
des Einkommensteuerrechts dargestellt hat (ständige Rechtsprechung, , BFHE 181,
133, BStBl II 1997, 202; und vom IV R 20/05, BFH/NV 2008, 532).
Fundstelle(n): KAAAJ-89961
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Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 06.06.2024 - 9 K 232/21
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