Vorsteuerabzug: Tatsächliche Leistungserbringung –
Einschaltung von Subunternehmern – Hinreichende Leistungsbeschreibung in
Rechnungen
Leitsatz
Die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs aus Eingangsrechnungen setzt voraus, dass die fakturierten Leistungen tatsächlich
von den Rechnungsausstellern an den Rechnungsempfänger erbracht worden sind.
Voraussetzung des Vorsteuerabzugs aus Rechnungen von Subunternehmern, die auf der nachfolgenden Umsatzstufe zur Erbringung
zur Erbringung einer dem Rechnungsempfänger obliegenden Leistung tätig geworden sein sollen, ist daher der Nachweis, dass
diese Ausgangsleistung unter Einschaltung der betreffenden Subunternehmer erfolgt ist.
Die Leistungsbeschreibung „Winterdienst“ in einer Rechnung ermöglicht ohne weitere Spezifizierung nach Art und Umfang keine
hinreichende Identifizierung der abgerechneten Leistung i.S.v. § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG.
Fundstelle(n): UStB 2025 S. 101 Nr. 4 UStB 2025 S. 101 Nr. 4 VAAAJ-89953
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 12.11.2024 - 5 K 1812/21 U
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