Die Nichtigkeitsklage richtet sich gegen das u.a. mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilte europäische Patent 2 856 808, das auf die internationale Anmeldung PCT/US2013/038142 (offengelegt als WO 2013/180859 A1) zurückgeht, am 25. April 2013 unter Inanspruchnahme der Priorität der US-Patentanmeldung 201213481831 vom 26. Mai 2012 angemeldet und dessen Erteilung am 21. Oktober 2015 veröffentlicht worden ist. Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des im Patentregister des Deutschen Patent- und Markenamts mit der Bezeichnung „Intelligenter Batterieabnutzungsausgleich für Audiovorrichtungen“ eingetragenen Streitpatents, das dort unter dem Aktenzeichen 60 2013 003 583.0 geführt wird.