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Kein Werbungskostenabzug bei Umzug des Steuerpflichtigen wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers
Aufwendungen des Steuerpflichtigen für einen Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Dies hat der ( NWB LAAAJ-89819) entschieden.
I. Sachverhalt
Die verheirateten Kläger lebten zu Beginn des Streitjahres (2020)
gemeinsam mit ihrer Tochter in einer Drei-Zimmer-Wohnung. Die Kläger arbeiteten
ursprünglich nur in Ausnahmefällen zu Hause. Seit März des Streitjahres (Beginn
der Corona-Maßnahmen) war der Kläger ausschließlich (nach einem
Arbeitgeberwechsel weit überwiegend) und die Klägerin an vier Tagen die Woche
zu Hause tätig. Über separate Arbeitszimmer verfügten die Kläger in ihrer
Drei-Zimmer-Wohnung nicht. Sie arbeiteten im Wesentlichen im Wohn-/Esszimmer.
Aufgrund dieser unbefriedigenden Wohn-/Arbeitssituation mieteten sie ab Mai des
Streitjahres eine Fünf-Zimmer-Wohnung. Zwei Zimmer der neuen Wohnung statteten
sie büromäßig aus und nutzten diese als häusliche Arbeitszimmer.
In ihrer Einkommensteuererklärung für das Streitjahr machten
die Kläger u. a. Kosten für den Umzug in die größere Wohnung vergeblich als
Werbungskos...