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NWB Nr. 17 vom Seite 1158

Kein Werbungskostenabzug bei Umzug des Steuerpflichtigen wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers

Dr. Stephan Geserich

Aufwendungen des Steuerpflichtigen für einen Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Dies hat der ( NWB LAAAJ-89819) entschieden.

I. Sachverhalt

Die verheirateten Kläger lebten zu Beginn des Streitjahres (2020) gemeinsam mit ihrer Tochter in einer Drei-Zimmer-Wohnung. Die Kläger arbeiteten ursprünglich nur in Ausnahmefällen zu Hause. Seit März des Streitjahres (Beginn der Corona-Maßnahmen) war der Kläger ausschließlich (nach einem Arbeitgeberwechsel weit überwiegend) und die Klägerin an vier Tagen die Woche zu Hause tätig. Über separate Arbeitszimmer verfügten die Kläger in ihrer Drei-Zimmer-Wohnung nicht. Sie arbeiteten im Wesentlichen im Wohn-/Esszimmer. Aufgrund dieser unbefriedigenden Wohn-/Arbeitssituation mieteten sie ab Mai des Streitjahres eine Fünf-Zimmer-Wohnung. Zwei Zimmer der neuen Wohnung statteten sie büromäßig aus und nutzten diese als häusliche Arbeitszimmer.
In ihrer Einkommensteuererklärung für das Streitjahr machten die Kläger u. a. Kosten für den Umzug in die größere Wohnung vergeblich als Werbungskos...

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Seiten: 2
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