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Einkommensteuer | Kein Werbungskostenabzug bei Umzug des Steuerpflichtigen wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers (BFH)
Aufwendungen des Steuerpflichtigen
für einen Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer
einzurichten, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Dies gilt auch dann,
wenn der Steuerpflichtige – wie in Zeiten der Corona-Pandemie –
(zwangsweise) zum Arbeiten im häuslichen Bereich angehalten ist oder durch die
Arbeit im Homeoffice Berufs- und Familienleben zu vereinbaren sucht
(; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG). Nach ständiger Rechtsprechung des BFH liegen Werbungskosten vor, wenn zwischen den Aufwendungen und den steuerpflichtigen Einnahmen ein Veranlassungszusammenhang besteht.
Zu den Werbungskosten können auc...