Umsatzsteuer | Steuerbefreiung von in einem Krankenhaus erbrachten medizinischen
Leistungen (BFH)
§ 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1
UStG ist auch auf Heilbehandlungen im Bereich der
Humanmedizin anzuwenden, die ein Arzt in einem Krankenhaus durchführt
(; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach
§ 4
Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG sind steuerfrei
"Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der
Tätigkeit als Arzt (...) durchgeführt werden". Unionsrechtlich beruht diese
Vorschrift auf
Art.
132 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL. Danach sind
"Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der
von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähnlichen
Berufe durchgeführt werden", steuerfrei.
§ 4 Nr. 14 Buchst. b
UStG regelt die Steuerbefreiung von
Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen (…), die von
Einrichtungen des öffentlichen Rechts erbracht werden.
Sachverhalt: Die ...
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