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Urlaubsabgeltungsansprüche in der Insolvenz
Urlaubsabgeltungsansprüche sind bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, z. B. im Rahmen insolvenzbedingter Betriebseinstellungen, oft ein erheblicher und unterschätzter Kostenfaktor. Sie entstehen, wenn Arbeitsverhältnisse enden und offene Urlaubsansprüche der ausscheidenden Arbeitnehmer dementsprechend nicht mehr erfüllt werden können. Die Ansprüche auf Urlaub wandeln sich dann in reine Geldansprüche – Urlaubsabgeltungsansprüche – um. Dr. Anne-Kathrin Bertke erläutert, wie Urlaubsansprüche und Urlaubsabgeltungsansprüche entstehen, wie Urlaubsabgeltungsansprüche vor und ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens und im Fall der Masseunzulänglichkeit in der Rangordnung der Forderungen qualifiziert werden und die Freistellungsmöglichkeit des Insolvenzverwalters.
Kernaussagen
Urlaubsansprüche oder Urlaubsabgeltungsansprüche von Arbeitnehmern werden in der Insolvenz nicht zeitanteilig betrachtet, sondern im Ganzen als Insolvenz- oder Masseforderungen – im Fall der Masseunzulänglichkeit als Alt- oder Neumasseforderungen – qualifiziert. Dies kann zu einer unerwarteten Kumulation von Verbindlichkeiten führen: Endet das Arbeitsverhältnis eines Arbeitn...