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Abgabenordnung | Höhe der Säumniszuschläge seit Beginn des Kriegs gegen die Ukraine
Die Höhe der Säumniszuschläge von 12 % pro Jahr ist jedenfalls seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine verfassungsgemäß. Denn seit diesem Zeitpunkt sind die Marktzinsen deutlich und dauerhaft gestiegen.
[i]Dauerhafte Erhöhung der Zinsen seit Februar 2022Selbst wenn man unterstellen würde, dass Säumniszuschläge einen Gegenleistungscharakter hätten, sodass die Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit von Nachzahlungszinsen i. S. von § 233a AO übertragbar wäre, ist die Niedrigzinsphase mit Beginn des Kriegs beendet worden. So sind etwa Wohnungsbaukredite von 1,45 % im Februar 2022 auf 3,52 % im Dezember 2022 gestiegen. Ein in den Säumniszuschlägen enthaltener Anteil, der als Gegenleistung für einen Liquiditätsgewinn des Steuerpflichtigen angesehen werden könnte, wäre daher jedenfalls seit März 2022 nich...