Suchen
Online-Nachricht - Montag, 14.04.2025

IAASB | Veröffentlichung des International Standard on Auditing 570 (Revised 2024) (WPK)

Das IAASB hat am den International Standard on Auditing 570 (Revised 2024) nach dessen Genehmigung durch das Public Interest Oversight Board (PIOB) veröffentlicht. Hierüber informiert die WPK.

Zu den wichtigsten Änderungen gegenüber dem bestehenden ISA 570 zählen laut WPK die folgenden:

  • Definition des Begriffs „Wesentliche Unsicherheit“ (in Bezug auf die Fortführung der Unternehmenstätigkeit).

  • Erhöhte Anforderungen an die Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung zum Zweck der Schaffung einer geeigneten Grundlage für die Identifizierung von Ereignissen oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.

  • Ausdehnung des Betrachtungszeitraums auf mindestens zwölf Monate nach dem Tag der Genehmigung („approval“) des Jahresabschlusses (statt bisher zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag).

  • Erweiterte Prüfungshandlungen zur Beurteilung der Einschätzung des Managements hinsichtlich der Fortführung der Unternehmenstätigkeit einschließlich der verwendeten Methoden, Annahmen und Daten sowie Hervorhebung der kritischen Grundhaltung.

  • Klarere Kommunikation hinsichtlich der Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers und dessen Tätigkeiten in Bezug auf die Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Bestätigungsvermerk sowie erhöhte Anforderungen an die Kommunikation mit den für die Überwachung Verantwortlichen und externen Dritten.

Hinweis:

Der geänderte Standard ist erstmals für Prüfungen von Abschlüssen anzuwenden, die am oder nach den beginnen. Somit betreffen die Änderungen bei kalendergleichen Geschäftsjahren erstmals Jahres- und Konzernabschlüsse zum .

Quelle: WPK online, Meldung v. (lb)

Fundstelle(n):
KAAAJ-89546

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden