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BFH Urteil v. - V R 68/78 BStBl 1987 II S. 42

Gesetze: UStG (1967) § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1UStG (1967) § 1 Abs. 1 Nr. 2 lit. bUStG (1967) § 12 Abs. 2 Nr. 5

Leitsatz

1. Die Privatnutzung eines unternehmerischen Telefonanschlusses ist Eigenverbrauch (wie , BFHE 101, 178, BStBl II 1971, 218).

2. Die Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats einer AG gegen Zahlung einer Aufsichtsratsvergütung unterliegt der Umsatzsteuer (wie , BFHE 106,389, BStBl II 1972, 810).

3. Ein Rechtsanwalt übt als Mitglied des Aufsichtsrats einer AG keine berufstypische und damit keine dem ermäßigten Steuersatz unterliegende Tätigkeit i.S. des § 12 Abs. 2 Nr. 5 UStG (1967) aus.

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 42
BFHE S. 544 Nr. 147,
HAAAA-98004

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BFH, Urteil v. 02.10.1986 - V R 68/78

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