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Online-Nachricht - Montag, 14.04.2025

Steuerhinterziehungsbekämpfung | Anonymes Hinweisgeberportal zur Bekämpfung von Steuerkriminalität (FinMin)

Das Finanzministerium (FinMin) Schleswig-Holstein hat zum ein „Anonymes Hinweisgeberportal zur Bekämpfung von Steuerkriminalität“ errichtet.

Hintergrund: Bisher werden (anonyme) Anzeigen von den Finanzämtern oder dem FinMin per Brief, E-Mail oder telefonisch entgegen genommen.

Über das neue „Anonyme Hinweisgeberportal zur Bekämpfung von Steuerkriminalität“ können Hinweise zu möglichen Steuervergehen anonym und nunmehr digital an die Steuerfahndung des Finanzamts für Zentrale Prüfungsdienste (FA ZPD) als der zuständigen Ermittlungsbehörde übermittelt werden.

Hierzu führt das FinMin u.a. weiter aus:

  • Über das neue Hinweisgeberportal können Steuerfahndung und Hinweisgebende unter Wahrung der Anonymität miteinander kommunizieren. Voraussetzung dafür ist, dass Hinweisgebende bei Einreichung eines Hinweises auf eine mögliche Steuerstraftat im Portal einen digitalen Postkasten einrichten und dort eingehende Nachfragen der Steuerfahndung überprüfen und beantworten.

  • Das neue Hinweisgeberportal ergänzt die in der Vergangenheit üblichen postalischen und persönlichen Übermittlungswege an die Steuerfahndung und das FinMin.

  • Das Problem mit bisherigen anonymen Eingaben bestand darin, dass die Steuerfahndung keine Möglichkeit hatte, die hinweisgebende Person zu kontaktieren. Dies ist aber regelmäßig notwendig, da anonyme Hinweise oftmals noch konkretisiert werden müssen, um ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen.

  • Die Möglichkeit zur Abgabe eines anonymen Hinweises auf den bisherigen Wegen bleibt bestehen.

Hinweis:

Den Zugang zum neuen „Anonymen Hinweisgeberportal zur Bekämpfung von Steuerkriminalität“ sowie weiteren Informationen (u.a. ein FAQ zum Hinweisgeberportal) finden Sie auf der Webseite des FinMin Schleswig-Holstein.

Quelle: Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein, Pressemitteilung v. 10.4.2025 (lb)

Fundstelle(n):
KAAAJ-89507