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Online-Nachricht - Montag, 14.04.2025

Zwangsvollstreckung | Höhere Pfändungsfreigrenzen ab (BGBl)

Die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025 wurde am im BGBl. 2025 I Nr. 110 verkündet. Damit gelten ab dem höhere Pfändungsfreigrenzen.

Ab dem betragen die Freigrenzen für das pfändbare Arbeitseinkommen nach

Hinweis:

Die entsprechenden wöchentlichen und täglichen Pfändungsfreibeträge sind der Bekanntmachung zu entnehmen. Dort sind auch die konkreten Pfändungsfreibeträge in einer Tabelle dargestellt.

Quelle: BGBl 2025 I Nr. 110 vom 11.4.2025 (il)

Fundstelle(n):
AAAAJ-89506