Zwangsvollstreckung | Höhere Pfändungsfreigrenzen ab (BGBl)
Die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025 wurde am im BGBl. 2025 I Nr. 110 verkündet. Damit gelten ab dem höhere Pfändungsfreigrenzen.
Ab dem betragen die Freigrenzen für das pfändbare Arbeitseinkommen nach
§ 850c Abs. 1 Nr. 1 ZPO: 1.555 € (bisher 1.491,28 €) monatlich,
§ 850c Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO: 585,23 € (bisher 561,43 €) monatlich,
§ 850c Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 ZPO: 326,04 € (bisher 312,78 €) monatlich,
§ 850c Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 ZPO: 4.766,99 € (bisher 4.573,10 €) monatlich.
Die entsprechenden wöchentlichen und täglichen Pfändungsfreibeträge sind der Bekanntmachung zu entnehmen. Dort sind auch die konkreten Pfändungsfreibeträge in einer Tabelle dargestellt.
Quelle: BGBl 2025 I Nr. 110 vom 11.4.2025 (il)
Fundstelle(n):
AAAAJ-89506