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BFH Urteil v. - V B 3/86 BStBl 1987 II S. 30

Gesetze: AO (1977) § 30 Abs. 4 Nr. 1AO (1977) §§ 169, 174 Abs. 4, 5FGO § 114 Abs. 1 S. 1, 2

Leitsatz

Eine GmbH, die als sog. Zwischenmieter von sog. Bauherren eingeschaltet worden ist, kann im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 114 Abs. 1 S. 1 FGO dem für die Umsatzbesteuerung zuständigen Wohnsitzfinanzamt der Bauherren (bis auf weiteres) untersagen lassen, den Bauherren gegenüber zu behaupten, wegen ihrer (der GmbH) mangelnden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sei das Mietausfallrisiko nicht auf sie (die GmbH) übergegangen, sondern bei den Bauherren verblieben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 30
BFHE S. 487 Nr. 147,
LAAAA-97998

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BFH, Urteil v. 16.10.1986 - V B 3/86

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