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Track 11-15 | Vermietung: Kein sofortiger Steuerabzug für Zahlungen in Erhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen
Leistungen eines Wohnungseigentümers in die Erhaltungsrücklage der Eigentümergemeinschaft (regelmäßig im Rahmen der monatlichen Hausgeldzahlungen) sind steuerlich im Zeitpunkt der Einzahlung noch nicht abziehbar. Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften liegen erst vor, wenn aus der Rücklage Mittel zur Zahlung von Erhaltungsaufwendungen entnommen werden. Das gilt – so aktuell der Bundesfinanzhof – auch unter Beachtung der seit dem geltenden Neuregelungen im WEG.
Während der Richterspruch zur Kfz-Steuer wie zu Erwarten nur ein geringes Echo außerhalb der Fachmedien fand, war das bei dem zweiten Urteil des Bundesfinanzhofs, das auf der Jahrespressekonferenz in München präsentiert wurde, ganz anders. Über die Entscheidung zur Erhaltungsrücklage, die von Dr. Jens Reddig erläutert wurde, der als Richter dem IX. Senat des BFH angehört, wurde breit berichtet.
Da sich dieses Audio-Magazin an Fachleute richtet, könnten wir es uns einfach machen und sagen: Alles bleibt wie es ist. Der Bundesfinanzhof hat sich der Auffassung der Finanzverwaltung angeschlossen und die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt. Das gilt ausdrücklich a...