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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 24-25 | Photovoltaikanlagen: Neue Entwicklungen – insbesondere zu nachlaufenden Betriebsausgaben

Das FG Münster und das FG Niedersachsen haben der Auffassung des FG Nürnberg widersprochen, wonach mit Einführung der Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen ab dem Veranlagungszeitraum 2022 keine Betriebsausgaben mehr abgezogen werden dürfen, selbst wenn diese auf steuerpflichtige Einnahmen früherer Veranlagungszeiträume entfallen. Wir informieren Sie über die erfreulichen Entscheidungen und nutzen die Gelegenheit, Sie auf weitere neue Entwicklungen hinzuweisen.

Als Stammhörer wissen Sie: Zum Abschluss von „Steuern mobil” berichten wir jeweils über besonders interessante neu anhängige Verfahren. Dass es sich lohnt, schwebende Prozesse zu verfolgen und vergleichbare Sachverhalte offen zu halten, beweist die Statistik, über die wir vorhin bereits gesprochen haben. Beinahe jedes zweite Revisionsverfahren geht zu Gunsten der Steuerpflichtigen aus. Die Chancen stehen nicht schlecht, dass dies auch bei der ersten Streitfrage so sein wird, mit der wir uns schon einmal befasst haben: dem Abzug nachlaufender Betriebsausgaben bei Photovoltaikanlagen.

In unserer Januar-Ausgabe 2025 hatten wir über eine Entscheidung des FG Nürnberg berichtet. § 3 Nr. 72 Satz 2 EStG enthält danac...

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