Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verkauf einer landwirtschaftlichen Fläche zur Wohnbebauung als unternehmerische Tätigkeit
, E. T.
Der EuGH musste zu der Frage Stellung nehmen, ob der Verkauf mehrerer zum Privatvermögen gehörender Flurstücke eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellt und ob die Ehegatten einzeln oder aber die Gemeinschaft als Unternehmer anzusehen sind.
I. Leitsätze
Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass als Mehrwertsteuerpflichtiger, der eine wirtschaftliche Tätigkeit selbständig ausübt, eine Person angesehen werden kann, die eine ursprünglich zu ihrem Privatvermögen gehörende Fläche veräußert und dazu einen gewerblichen Unternehmer mit der Vorbereitung des Verkaufs beauftragt, der als Bevollmächtigter dieser Person aktive Schritte zur Vermarktung von Grund und Boden vornimmt und sich für diesen Verkauf ähnlicher Mittel bedient wie ein Erzeuger, Händler oder Dienstleistender im Sinne dieser Bestimmung.
Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG ist dahin auszulegen, dass er im Rahmen eines Verkaufsgeschäfts, das als wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne dieser Richtlinie eingestuft wird, dem nicht entgegensteht, dass die von Ehegatten, die gemeinschaftliche Eigentümer sind, gebildete gesetzliche Gemeinschaft als Steuerpflichtiger, der eine wirtschaftliche Tätigkeit selbständig aus...