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SV-Status | Gesellschafter-Geschäftsführer mit zum Gesamtgut gehörendem Gesellschaftsanteil
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, dessen Gesellschaftsanteil aufgrund ehevertraglich vereinbarter Gütergemeinschaft zum Gesamtgut gehört, ist als abhängig Beschäftigter anzusehen. Auf die Höhe des in Gesamthandsgemeinschaft zu verwaltenden Gesellschaftsanteils kommt es hierbei nicht an.
Ein selbstständiger Gesellschafter-Geschäftsführer muss in der Lage sein, das unternehmerische Geschick der GmbH insgesamt wie ein Unternehmensinhaber zu lenken. Hier konnte der Geschäftsführer aber nur zusammen mit seiner Ehefrau Gesellschafterbeschlüsse fassen, da der Gesellschaftsanteil im streitigen Zeitraum zum Gesamtgut der von den Eheleuten gewählten Gütergemeinschaft zählte. Sein Anteil an der GmbH war gesamthänderisch gebunden (§ 1419 BGB). Ihm stand in der vorliegenden Konstellation au...