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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 13 BA 3631/22

Gesetze: SGB IV § 28q; SGB IV § 7

Leitsatz

Leitsatz:

Personen, die für ein Unternehmen tätig werden, das u.a. für Dopingagenturen bei Sportlern Dopingkontrollen (Trainings- und Wettkampfkontrollen) durchführen lässt, werden bei ihrer Tätigkeit im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses tätig. Vorgaben der Anti-Doping-Organisationen zur Durchführung der Kontrollen, die nach den Vereinbarungen in den jeweiligen Aufträgen der Doping-Kontrolleure streng zu beachten und umzusetzen sind, schlagen auf das Verhältnis zwischen diesen und dem Unternehmen durch und begründen eine Weisungsunterworfenheit.

Fundstelle(n):
RAAAJ-89198

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 18.03.2025 - L 13 BA 3631/22

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