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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 13 AL 3327/23

Gesetze: SGB III § 136; SGB III § 137; SGB III § 149; GG Art. 3

Leitsatz

Leitsatz:

Arbeitslose, die in den Jahren 2022 und 2023 Arbeitslosengeld bezogen haben, haben keinen Anspruch darauf, dass dieses um einen Inflationsausgleich zu erhöhen ist. Das Fehlen einer entsprechenden gesetzlichen Regelung ist verfassungsrechtlich, insb. im Lichte des Art 3 GG nicht zu beanstanden.

Fundstelle(n):
HAAAJ-89197

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 18.03.2025 - L 13 AL 3327/23

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