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Tücken der Einkommensteuererklärung 2024 – Teil 3: Tipps zu den Anlagen KAP, V und SO
Für die Erklärung von Kapitaleinkünften, Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie sonstiger Einkünfte stellt die Finanzverwaltung unterschiedliche Formulare zur Verfügung. Im letzten Beitrag der kleinen STFAN-Reihe zu den Tücken der Einkommensteuererklärung 2024 wird auf die Fallstricke hingewiesen, die beim Ausfüllen der Anlagen KAP, V und SO lauern.
Anlage KAP: Einkünfte aus Kapitalvermögen
Günstigerprüfung
Bei der Abgabe der Anlage KAP (ob freiwillig oder verpflichtend) sollte grundsätzlich in den Zeilen 4 und 5 jeweils die Kennziffer 1 für „Ja“ gesetzt werden.
Zeile 4: Die Günstigerprüfung (tarifliche Besteuerung) nach § 32d Abs. 6 EStG wird dann automatisch von Amts wegen durchgeführt. Dadurch werden diese Kapitalerträge nach Abzug des Sparerpauschbetrags auch bei der Berechnung der positiven Summe bei der Ermittlung des Altersentlastungsfreibetrags nach § 24a Satz 1 EStG berücksichtigt, wenn der persönliche Grenzsteuersatz unter 25 % liegt.
Bei Geringverdienern, Studenten oder Rentnern mit niedrigen Einkünften, die unter dem Grenzsteuersatz von 25 % besteuert werden, wirkt sich die tarifliche Besteuerung zum Vorteil aus.
Zeile 5: Sie enthält die Prüfun...