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Anscheinsbeweis für die private Nutzung von Firmenwagen
Kann das Finanzamt grundsätzlich von einer privaten Nutzung betrieblicher Kfz ausgehen? Der BFH hat entschieden, wann der sog. Anscheinsbeweis für die Privatnutzung vorliegt und wie dieser entkräftet werden kann. Der Beitrag stellt die Rechtsprechung vor und erläutert, welche Aspekte demnach zukünftig bei der Beurteilung des Betriebsausgabenabzugs und der privaten Pkw-Nutzung zu beachten sind.
Betriebliche oder private Kfz-Nutzung?
Der Betriebsausgabenabzug und die private Nutzungsentnahme von Kfz-Kosten sind ein beliebtes Thema in vielen Betriebsprüfungen und führen oft zu kontroversen Diskussionen mit der Finanzverwaltung.
Der BFH hat in der Vergangenheit bereits häufig zu diesem Thema entschieden und ist hierbei teils den Argumenten der Verwaltung und teils den Argumenten der Steuerpflichtigen gefolgt. Ein zentraler Begriff in diesem Zusammenhang ist der sog. Anscheinsbeweis.
Doch was passiert, wenn der Unternehmer behauptet, es habe keine private Nutzung des betrieblichen Kfz stattgefunden? Und wie kann er dies nachweisen?
Der BFH hat in einem Urteil v. - VIII R 12/21 KIEHL OAAAJ-81941 Stellung sowohl zu den Voraussetzungen für eine Erschütterung des Anscheinsbew...