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BFH Urteil v. - VI R 105/83 BStBl 1986 II S. 775

Gesetze: AO (1977) § 125 Abs. 1AO (1977) §§ 172 ff.

Leitsatz

Hebt das FA im Einspruchsverfahren einen angefochtenen Bescheid über Rückforderung von Arbeitnehmer-Sparzulagen wegen Nichtigkeit nach § 125 Abs. 1 AO (1977) auf und erklärt den Einspruch für erledigt, so ist es in der Regel nicht gehindert, diesen Rückforderungsanspruch durch Erlaß eines neuen Bescheids geltend zu machen, ohne daß die Voraussetzungen der §§ 172 ff. AO (1977) erfüllt sein müssen.

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 775
BFHE S. 113 Nr. 147,
BAAAA-97958

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BFH, Urteil v. 11.07.1986 - VI R 105/83

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