Für den Fall, daß im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren betreffend einen Art- und Wertfortschreibungsbescheid ein notwendig Beteiligter hinzugezogen wurde und in der ihm zugestellten Einspruchsentscheidung der Inhalt des angefochtenen Bescheids wiederholt wird, schließt sich der II. Senat dem Urteil des IV. Senats vom IV R 20/78 (BFHE 136, 252, 257, BStBl II 1982, 700) an, daß der Feststellungsbescheid nicht mehr wegen fehlender Bekanntgabe an diesen Beteiligten aufzuheben ist.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1986 II Seite 778 BFHE S. 99 Nr. 147, XAAAA-97955
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